Recht

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt das geschäftliche Verhalten von Marktteilnehmern. Es sorgt dafür, dass Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönliche oder geschäftliche Verhältnisse von Mitbewerbern nicht herabsetzt oder verunglimpft werden. 

Das Kartellrecht schützt insbesondere kleinere Marktteilnehmer davor, dass einzelne Unternehmen ihre Monopolstellung missbrauchen, die sie beispielsweise aufgrund ihrer Patente de facto erlangt haben.

Wettbewerbsrecht

Im Rahmen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes werden Unternehmen vor der Nachahmung ihrer Waren oder Dienstleistungen durch Mitbewerber vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Darunter fallen sowohl die Täuschung über die wahre Herkunft der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung als auch die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung des Originals.

In der Realität sind die Grenzen zwischen Plagiat und zulässiger Nachahmung fließend – und genau diese Demarkationslinie beschäftigt sowohl die Gerichte als auch die Patent- und Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Gerade bei komplexen, technisch geprägten Sachverhalten sind daher die Fachkenntnisse unserer IP-Experten für eine sachgerechte Beurteilung entscheidend.

WR berät Unternehmen zur Zulässigkeit geschäftlicher Handlungen, insbesondere von Werbemaßnahmen und Werbeaussagen sowie von Pressemitteilungen und der Prozessberichterstattung. Gleichermaßen prüfen wir auch entsprechende Handlungen von Wettbewerbern. 

Unsere Beratung umfasst dabei auch das außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachen von Verstößen, beispielsweise durch Abmahnungen oder einstweilige Unterlassungsverfügungen.

Kartellrecht

Schutzrechte verleihen dem Inhaber die Möglichkeit, Dritten die Nutzung des geschützten Gegenstands zu untersagen. Damit erlangt dieser eine Quasi-Monopolstellung. In Abhängigkeit verschiedener Faktoren wie Markt und Marktanteil kann diese Position zu Konflikten mit dem Kartellrecht führen, insbesondere dem EU-Kartellrecht. Dies ist vor allem bei Technologiestandards, sogenannten standardessentiellen Patenten (SEP) der Fall. 

Unsere Anwälte beraten in IP-bezogenen, kartellrechtlichen Fragen und prüfen vertragliche Vereinbarungen und kommerzielle Aktivitäten auf deren kartellrechtliche Relevanz. 

Zudem klären wir die Möglichkeiten und Risiken einer Zwangslizenz und prüfen die gerichtlichen Anforderungen an Lizenzbedingungen und Lizenzierungspflichten nach FRAND (fair-reasonable-and-non-discrimatory). Dabei berücksichtigen wir auch die vertraglichen Anforderungen von Standardisierungsbehörden, wie etwa dem ETSI (European Telecommunications Standards Institute) im Telekommunikationsbereich.

Sowohl auf Patentinhaber- als auch auf Lizenznehmerseite beraten wir Mandanten hinsichtlich der Anforderungen eines gerichtlichen Zwangslizenzeinwands und planen strategisch die einzelnen vorzunehmenden Schritte.