Voraussetzungen für Einheitspatentsystems

Die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Einheitspatentsystems sind geschaffen. Derzeit laufen operative Vorbereitungen (Besetzung von Richterstellen, Vorbereitung der IT, u.a.). 

  • Das Einheitspatentgericht soll, nach derzeitigem Kenntnisstand, im späten Herbst 2022 oder Anfang 2023 seine Arbeit aufnehmen. Ab diesem Tag können sodann auch Einheitspatente erteilt werden.
  • Es ist vorgesehen, dass das Einheitspatentgericht für Fragen der Verletzung und des Rechtsbestandes aller Europäischen Patente zuständig ist. Ca. drei Monate vor dem Inkrafttreten beginnt eine sog. „sunrise period“, innerhalb derer bereits angemeldete oder erteilte Europäische Patente durch Erklärung der jeweiligen Inhaber von der Zuständigkeit des Einheitspatentgerichts ausgenommen werden können.