Recht

Patentverletzungs- und Nichtigkeits-|verfahren

Patente und Gebrauchsmuster gewähren dem Inhaber das Recht, Dritten die unberechtigte Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen. Für die Durchsetzung seines befristeten Monopolrechts muss der Inhaber aber selbst sorgen. 

Seit Gründung der Kanzlei WR liegt einer der Schwerpunkte unserer Beratung und Vertretung im Bereich der Patentverletzung und der Führung von gerichtlichen Verfahren. 

Expertise

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchsetzung technischer Schutzrechte, insbesondere Patentrechte, sowie der Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe. 

Unsere Expertise umfasst dabei unter anderem folgende Bereiche:

Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren
In enger Zusammenarbeit mit unseren Patent- und Rechtsanwälten werden alle Maßnahmen im Verletzungs- sowie im meist parallel eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren effizient und umfassend aufeinander abgestimmt. 

Einstweilige Verfügungsverfahren …
… ermöglichen eine vorläufige, sofort vollstreckbare gerichtliche Entscheidung. Sie werden vorwiegend zur Durchsetzung von Unterlassungen und Besichtigungen erlassen, welche dringlich sind und deren Entscheidung keinen Aufschub erlaubt.  

Beweisermittlungs- und Besichtigungsverfahren
Oft stehen dem Patentinhaber nicht alle Informationen zur Verfügung, um eine Patentverletzung lückenlos nachweisen zu können. Anhand einer gerichtlichen Besichtigungsverfügung ermittelt WR entsprechende Beweise – mithilfe unseres internationalen Anwaltsnetzwerks auch im Ausland. 

Erstellen und Einreichen von Schutzschriften
Um ungerechtfertigte Anträge auf einstweilige Verfügungen ohne Anhörung des Betroffenen zu verhindern, reichen wir bereits im Vorfeld Schutzschriften bei den Gerichten ein. 

Eilige Durchsetzung auf Messen, Sicherung der Erfinderrechte etc.
Im Rahmen von Messen unterstützen Sie unsere Anwälte bei der effektiven Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber unberechtigter Nutzung durch Wettbewerber, insbesondere zur Beweissicherung und Dokumentation, für Abmahnungen, Verfügungsanträge sowie Grenzbeschlagnahmeanträge. Auch zur Sicherung Ihrer Rechte an der Erfindung und dem Patent verhelfen wir Ihnen mit einstweiligen Gerichtsverfügungen zum Erfolg.    

Grenzbeschlagnahmen, insbesondere Schutzanträge 
Die Grenzbeschlagnahme durch die Zollbehörden ist ein effektives Mittel gegen den Import von schutzrechtsverletzenden Waren. WR übernimmt für Sie die erfolgversprechendsten Maßnahmen. 

Grenzüberschreitende Durchsetzung von IP-Rechten
Im Rahmen einer umfassenden IP-Strategie arbeiten die Anwälte von WR mit einem weit verzweigten, internationalen Anwaltsnetzwerk zusammen und setzen so Ihr Schutzrecht auch im europäischen oder internationalen Ausland durch. Dabei koordinieren wir parallele, im Ausland anhängige Verletzungsverfahren sowie Maßnahmen der Beweisermittlung.  

Weitere Leistungsschwerpunkte

  • Koordination und Betreuung von international anhängigen Verfahren    
  • Gutachten, insbesondere Verletzungsgutachten im Vorfeld von Auseinandersetzungen, Validitätsgutachten, Freedom-to-Operate-Analysen (FTO), Bewertung von Umgehungslösungen, Abmahnungen  
  • Strategische Beratung
  • Vertretung und Beratung in gerichtlichen Verfahren in allen Instanzen*

 

*Die Rechtsberatung und Vertretung durch WR ist auf alle das Gebiet der BRD betreffenden Angelegenheiten beschränkt. In Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erfolgt die Vertretung durch eine(n) externe(n), beim BGH zugelassene(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; in diesen Verfahren wirken die Patent- und Rechtsanwälte von WR mit. 


Konzept

Unsere Patent- und Rechtsanwälte arbeiten im Team zusammen und treten gemeinsam vor Gericht auf. Die Kombination von technischer Expertise und prozessualer Erfahrung ermöglicht uns individuelle Strategien zur Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern wie auch die Verteidigung gegen ungerechtfertigte Verletzungsbehauptungen. 

Die Maxime der Kanzlei ist dabei stets, nach individuellen Lösungen auch abseits der gängigen Wege zu suchen. Dazu gehört für uns, dass wir auch bestehende Rechtsprechung und Rechtsansichten hinterfragen und analysieren. Regelmäßig überzeugen unsere Anwälte erfolgreich Gegner wie auch Gerichte von neuen Rechtsansätzen. 

Die kritische Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und die Kenntnis der Ansichten von Richtern verschiedener Patent(streit)kammern und -senate ist ein entscheidender Faktor für unsere Prozesserfolge.

Unsere Anwälte kennen dabei die prozessualen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schutzrechten sowie die Strategien der effektiven Verteidigung. Sie unterstützen bei der konkreten Planung und Durchführung der Beweisermittlung, auch unter Einbindung von investigativen Dienstleistern.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die wirtschaftliche Situation und die Interessen unserer Mandanten wie auch der Prozessgegner.