Recht

Alternative Streitbeilegung

Neben den gerichtlichen Verfahren haben sich alternative Formen der Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution) etabliert. Hierzu zählen Schiedsverfahren, die beispielsweise von der ICC (International Chamber of Commerce), der WIPO (World Intellectual Property Organisation) und der IHK angeboten werden. 

Expertise

WR hat Mandanten in zahlreichen Mediationsverfahren vertreten und bietet alle Formen der Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheber- und Wettbewerbsrecht an. 

Wir sind auch als Schiedsgutachter tätig und werden in Patentstreitverfahren von Gerichten um Erstattung von Gutachten gebeten. 


Konzept

Schiedsverfahren haben den Vorteil, dass die Streitparteien das Verfahren und mögliche Lösungen weitgehend autonom gestalten. So kann auf die besonderen Bedürfnisse der Beteiligten und die Besonderheiten der Auseinandersetzung Rücksicht genommen werden.

Die private Schiedsgerichtsbarkeit beispielsweise ermöglicht Vertraulichkeit, die Schiedsrichter können selbst (mit)bestimmt werden. Gerade bei internationalen Lizenz-, Vertriebs- sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen kommt diese Form der Streitbeilegung häufig zum Einsatz, da sich damit keine der Parteien einem ihr fremden Rechtssystem unterwerfen muss.

Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mithilfe eines Mediators eine Lösung finden wollen, die in bilateralen Verhandlungen nicht erzielt werden konnte.

Der entscheidende Vorteil der Mediation ist, dass sie wenig konfrontativ verläuft. Dadurch ist es den Parteien möglich, ihre Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Außerdem führt eine Mediation schneller zu einem Ergebnis und ist daher auch kostengünstiger als andere Methoden der Streitbeilegung. 

Im Mediationsverfahren trifft der Mediator keine Entscheidung, sondern tritt als eine Art Moderator auf. Er hilft den Parteien, ihre Positionen zum Ausdruck zu bringen und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. 

Diese Lösung ist nicht auf die Klärung der konkreten Streitfrage begrenzt, sondern kann auch in weiteren Vereinbarungen liegen, beispielsweise einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Der Mediator kann eine inhaltliche Empfehlung abgeben, die jedoch für die Parteien nicht bindend ist.

Ferner bieten deutsche Gerichte vermehrt auch eine gerichtsbegleitende Mediation an. Sofern die Streitparteien mit dem Übergang auf eine gerichtsbegleitende Mediation einverstanden sind, wird das gerichtliche Streitverfahren ausgesetzt und die Sache an den gerichtlichen Mediator übergeben –  meist ein/e Richter/in einer parallelen gerichtlichen Kammer.