Recht

Marken- und Kennzeichen

Marken dienen der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Neben herkömmlichen Wort- und Bildmarken können auch dreidimensionale Formen, Farben, akustische Zeichen oder sogar elektronische Effekte als Marke geschützt werden.

Expertise

Die Patent- und Rechtsanwälte von WR schützen Ihre Marke und Ihre Kennzeichen durch die Anwendung aller verfügbaren rechtlichen Mittel.

Markenschutz entsteht in der Regel durch die Registrierung. Neben der nationalen Marke steht dem Inhaber auch die Unionsmarke zur Verfügung. Sie bietet einen kostengünstigen und einheitlichen Schutz für die gesamte EU. Mit einer Internationalen Registrierung lässt sich eine Vielzahl von Ländern in einer Anmeldung zusammenfassen.

Das deutsche Markengesetz schützt aber auch Unternehmenskennzeichen, wie beispielsweise Firmennamen und andere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs. Das gilt auch für Druckschriften, Ton- und Filmwerke oder vergleichbare Unternehmenserzeugnisse. Schutz entsteht dabei schon durch deren Nutzung. 

Seit Inkrafttreten des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes können auch geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme sowie andere elektronische Markenformen eingetragen werden. 

Mithilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann außerdem ein Schutz gegen widerrechtliche Nachahmungen durchgesetzt werden.


Konzept

Im Vorfeld einer Anmeldung und Benutzung von Kennzeichenrechten führen unsere Anwälte Kollisionsrecherchen durch und beraten Sie zu strategischen Aspekten von Markenportfolios. 

Wir vertreten Mandanten beim Erwerb von Marken vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie der World Intellectual Property Organisation (WIPO). 

Zu unseren Kernleistungen gehört selbstverständlich auch die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Kennzeichenrechte in Widerspruchsverfahren vor den jeweiligen Ämtern sowie in Verletzungsprozessen vor den zuständigen Gerichten. Das schließt die Bekämpfung von Produktpiraterie ebenso ein wie die Verhinderung unzulässiger Parallelimporte von Originalware. 

Um bei der Benutzung von kollidierenden Marken Rechtssicherheit zu schaffen, verhandeln und erstellen unsere Anwälte sogenannte Abgrenzungsvereinbarungen. Damit lassen sich lange und kostenintensive Gerichtsprozesse vermeiden. 

Unsere Kanzlei verfügt über ein weit verzweigtes, internationales Netzwerk. In Kooperation mit ausländischen Anwaltsbüros, die auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert sind, übernehmen wir weltweit die Markenanmeldungen unserer Mandanten.