Recht

Designschutz

Neben der Möglichkeit, technische Entwicklungen und Marken zu schützen, können auch ästhetische Gestaltungen geschützt werden, also Designs.

Voraussetzung hierfür ist, dass dieses Erscheinungsbild neu ist und dass es sich in seiner „Eigenart“ von anderen Gestaltungen unterscheidet. Eine Prüfung findet allerdings nicht bei Anmeldung und Eintragung des Designschutzes statt, sondern erst im Zuge eines Streitfalls. Daher ist entscheidend, dass bereits bei der Design-Anmeldung künftige Angriffspunkte für Anfechtungen berücksichtigt und im Idealfall eliminiert werden.

Expertise

Unsere Kanzlei berät Sie bei der Beurteilung der Frage, ob ein Designschutz (früher als Geschmacksmuster bezeichnet) für Ihre Produkte sinnvoll ist. Im Anschluss begleiten wir Sie bei der Anmeldung und Eintragung. 

Mandanten können sich dabei auf unsere Kenntnis der abweichenden internationalen Schutzniveaus verlassen. Denn schon die Anmeldevoraussetzungen unterscheiden sich von Land zu Land. So können beim Abfassen der Anmeldung bereits die im Ausland bestehenden Anforderungen für Folgeanmeldungen berücksichtigt werden.

Auch bei der wettbewerbsrechtlichen Bewertung von unlauteren Produktnachahmungen verfügen unsere Patent- und Rechtsanwälte über langjährige Erfahrungen und vertreten Sie mit ihrem umfassenden Know-how bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten gegenüber Wettbewerbern. 


Konzept

Neben dem Schutz eines neuen Designs bietet auch das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) die Möglichkeit, effektiv gegen Produktnachahmungen durch Mitbewerber vorzugehen, ganz unabhängig vom Vorhandensein etwaiger Designs, Marken oder andere Schutzrechte. Vor allem in der Automobilindustrie ist die Nachahmung von Austauschteilen zur Reparatur weit verbreitet, der Schutz sogenannter must-match-Teile ist aufgrund abweichender Reparaturklauseln bei nationalen und EU-Designs jedoch unterschiedlich. 

Selbstverständlich werden von unseren Anwälten die unterschiedlichen Rechtslagen für EU-Designs (nach GGV) und nationalen deutschen Designs (nach DesignG) berücksichtigt.

Berechtigte Ansprüche werden von uns gerichtlich auch mithilfe einer einstweiligen Verfügung schnell und effektiv vor den Gerichten durchgesetzt.

Unsere Kanzlei verfügt über ein internationales Netzwerk und arbeitet mit renommierten Kanzleien rund um den Globus zusammen. So können wir Designs auch international sicher schützen.